Dammholz Immobilien - AGB
Angela Dammholz Immobilien - Hausmakler und Hausverwalter und Immobilienmakler - Grundstücksmakler

Allgemeine Geschäftbedingungen

  1. Weitergabeverbot
    Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind nur für den Kunden bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.

    Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließen ein Dritter oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten.
  2. Doppeltätigkeit
    Der Makler darf sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter provisionspflichtig tätig werden.
  3. Eigentümerangaben
    Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer/Vermieter bzw. von einem Dritter stammen und von ihm, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind.
  4. Aufwendungsersatz
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portikosten und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
  5. Haftungsbegrenzung
    Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
  6. Gerichtstand
    Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
  7. Salvatorische Klausel
    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein andere Teil aber wirksam.

    Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Partien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
Hausansicht_Seite_Herrenhaus.jpg Objektkategorie:
Wohnung

Mietpreis:
1.020 €

Wohnfläche:
170m²


Diese hübsche Dachgeschoßwohnung befindet sich im I. Obergeschoß eines vollständig sanierten und modernisierten Fachwerkgebäude. Unter Verwendung bester Baumate- rialien wurde das alte Gebäude in allen Bereichen mit viel Liebe wieder hergerichtet. Die Wohnung hat große, helle Räume, die gut geschnitten sind. Alle Zimmer sind gespachtelt und haben einen weiß ...
Elmshorn_Luftaufnahme.jpg Objektkategorie:
Wohngrundstück

Kaufpreis:
165.000 €

Grundstücksfläche:
1.025m²


Der Bauplatz befindet sich in einer Nebenstraße, die rechts von der Papenhöhe bzw. Flamweg Richtung Industriegebiet Mitte führt. Er liegt an der Bahnlinie, die auf der anderen Seite von der Klaus-Groth-Promenade begrenzt ist. Flurkarte und Lageplan anliegend. Das Grundstück ist bereits geräumt, d.h. unbebaut. Es kann mit einem Einfamilien- oder Doppelhaus in 2-g ...